Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der mj. Daniel R***, geboren am 18.4.1984, ist ein uneheliches Kind der Andrea R***, die am 1.10.1984 zu dessen Vormünderin bestellt wurde. Bereits am 1.6.1984 hatte Clemens S*** vor dem Stadtmagistrat Innsbruck-Stadtjugendamt die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt. Am 22.10.1987 beantra…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist - abgesehen davon, daß (wie zum Rechtsmittelantrag zu bemerken ist) der erstgerichtliche Beschluß vom 1.10.1984, mit welchem die Mutter zur Vormünderin des mj. Daniel bestellt worden ist, ohnehin weiter aufrecht besteht - unzulässig. Der bestätigende Teil der rekursgerichtlic…