JudikaturJustizRS0048548

RS0048548 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 1976

1) Das Vaterschaftsverfahren erster Instanz ist mangelfrei, wenn die serologische Untersuchung infolge Verzichtes und auf Krankheit gegründete Verweigerung der Blutabnahme unterbleibt.

2) Das Vaterschaftsverfahren zweiter Instanz ist jedoch mangelhaft, wenn sich der in Anspruch genommene Mann nunmehr der Blutuntersuchung unterziehen will, das Berufungsgericht jedoch nicht alle beweiskräftigen Blutmerkmale untersuchen läßt.