JudikaturJustizRS0048377

RS0048377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 1986

Bei einer nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO auf die anthropologisch - erbbiologische Untersuchung gestützten Wiederaufnahmsklage gegen ein Urteil auf Feststellung der Vaterschaft kann über die Wiederaufnahme des Verfahrens erst nach Durchführung der Untersuchung im Wiederaufnahmeverfahren entschieden werden.

Entscheidungen
18