JudikaturJustizRS0048363

RS0048363 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 1952

Wenn im Vorprozeß der Blutgruppenbeweis mangels Erlages eines Kostenvorschusses präkludiert war, kann doch wegen neu angebotener Beweise für einen Mehrverkehr die Wiederaufnahme bewilligt werden (die Kenntnis des Mehrverkehrs hätte zu einer anderen Entscheidung im Vaterschaftsprozeß führen können, weil das Gericht vielleicht auch ohne Kostenvorschuß den Sachverständigenbeweis von Amts wegen durchgeführt hätte).