JudikaturJustizRS0048325

RS0048325 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2019

Schadenersatzpflicht der Kindesmutter, die einen Beiwohner durch die bewusst wahrheitswidrige Angabe, sie habe außer mit ihm mit keinem anderen Mann in der kritischen Zeit verkehrt, zum Vaterschaftsanerkenntnis veranlasst. Er kann von ihr die geleisteten Unterhaltszahlungen und die Kosten des erfolgreichen Bestreitungsprozesses und Oppositionsprozesses verlangen.

Entscheidungen
13