Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.719,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 247,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger und Margaretha geb. S*** schlossen am 21. November 1964 die Ehe. Durch die Eheschließung wurde die am 20. Juli 1964 geborene Sabine legitimiert. Während der Ehe wurden Petra, 31. März 1970, Birgit, 21. Juni 1971, und Bernadette, 30. Jänner 1973, geboren. Die Ehe des …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht berechtigt. Die Jahresfrist für die Erhebung der Bestreitungsklage beginnt gemäß § 156 Abs 2 ABGB mit dem Zeitpunkt, in dem der Mann Kenntnis von Umständen erlangt, die für die Unehelichkeit des Kindes sprechen. Nach ständiger, von der Lehre gebilligter Rechtspre…