RS0048044 – OGH Rechtssatz
RS0048044 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Hat das Pflegschaftsgericht die Erteilung einer pflegschaftsbehördlichen Ermächtigung zur Klagserhebung abgelehnt, weil es den darauf antragenden ehelichen Vater ohne weiteres für berechtigt hielt, namens seiner Kinder Prozess zu führen, so ist das Prozessgericht daran gebunden.