§ 150 Vaterschaftsfeststellung bei bestehender Abstammung — ABGB
Das Kind kann die Feststellung seiner Abstammung auch beantragen, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes bereits feststeht. In einem solchen Fall hat die Feststellung der Abstammung die vom Gericht auszusprechende Wirkung, dass das Kind nicht vom anderen Mann abstammt.
§ 150 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 150 Vaterschaftsfeststellung bei bestehender Abstammung
…Vaterschaftsfeststellung bei bestehender Abstammung § 150. Das Kind kann die Feststellung seiner Abstammung auch beantragen, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes bereits feststeht. In einem solchen Fall hat die Feststellung der…
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