BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernZweiter Abschnitt Abstammung des Kindes§ 150

§ 150Vaterschaftsfeststellung bei bestehender Abstammung

In Kraft seit 01. Februar 2013
Up-to-date