RS0047841 – OGH Rechtssatz
RS0047841 – OGH Rechtssatz
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Das Fehlen einer dem § 142 Abs 2 ABGB aF entsprechenden Bestimmung im neuen Gesetz stellt klar, dass die einmal einem Elternteil zuerkannten rein persönlichen Rechte aus dem Elternverhältnis und Kindschaftsverhältnis nur dann auf den anderen übertragen werden dürfen, wenn die Voraussetzungen des § 176 Abs 1 ABGB nF vorliegen; es ist eher ein noch strengerer Maßstab als bisher anzulegen.