RS0047832 – OGH Rechtssatz
RS0047832 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nach § 142 ABGB müssen die Umstände bei dem einen Elternteil und die beim anderen in ihrer Gesamtheit gegenübergestellt werden. Neben dem materiellen Interesse an möglichst guter Verpflegung und guter Unterbringung der Kinder sind auch das Interesse an möglichst guter Erziehung, möglichst sorgfältiger Beaufsichtigung und an möglichst günstigen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen seelischen und geistigen Entwicklung usw zu berücksichtigen.