JudikaturJustizRS0047822

RS0047822 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 1972

Die Bestimmung des § 93 ABGB wurde durch die Bestimmung des § 55 EheG nicht derogiert. Daraus folgt, daß die über die Aufhebung der Ehegemeinschaft getroffene Vereinbarung für die Parteien nicht verbindlich ist.