JudikaturJustizRS0047788

RS0047788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2003

Die aufrechte Ehe der beiden Miteigentümer eines Hauses steht einer Benützungsregelung in der Form, daß jedem Ehegatten bestimmte Eile des Hauses zur alleinigen Benützung zugewiesen werden, entgegen.

Entscheidungen
7