Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß er insgesamt zu lauten hat: Gerhard S***** ist als Vater des mj. Rene V***** schuldig, zu dessen Unterhalt in Minderung der ihm mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26.5.1994, 43 R 364…
Text Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater war zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.300,-- verpflichtet (ON 119). Der Minderjährige war bis 31.8.1994 einkommens- und vermögenslos, seither verfügt er über eine monatliche Lehrlingsentschädigung von rund S 4.600,-- incl. Sonderzahl…
Rechtliche Beurteilung Die Frage, in welchem Verhältnis die beiden Elternteile durch ein Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes entlastet werden sollen, hat der Oberste Gerichtshof mit einer Entscheidung des verstärkten Senates vom 26.8.1992 dahin beantwortet, daß bei einfachen Lebensverhältnissen das Eigeneink…