JudikaturJustizRS0047543

RS0047543 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2023

Der Unterhalt hat sich auch bei Berücksichtigung eines Sonderbedarfs im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu halten. Ist eine weitere Belastung des Unterhaltspflichtigen nicht mehr zumutbar, kann ihm ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung einer Sprachwoche im Ausland nicht aufgelastet werden, zumal keine Verpflichtung des Minderjährigen bestand, an dieser Projektwoche teilzunehmen.

Entscheidungen
17