JudikaturJustizRS0047504

RS0047504 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Der Unterhaltsanspruch der Kinder kann nicht verwirkt werden. Es könnte nur eine Beschränkung des gesetzlichen Unterhaltes des Kindes auf das Maß des notdürftigen Unterhalts eintreten, wenn das Kind eine Handlung begeht, die die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigt.

Entscheidungen
15