Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 377,50 EUR (darin enthalten 62,92 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Parteien schlossen am 16. 6. 2007 die Ehe. Ende Mai 2016 zog die Klägerin aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung aus, nachdem sie der Beklagte vorsätzlich am Körper verletzt hatte. Die Klägerin bezieht Notstandshilfe in Höhe von 12,98 EUR täglich und Mindestsicherung. S…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. [10] 1. Der Beklagte wendet sich ausschließlich gegen die Einbeziehung der Heimopferrente in die Bemessungsgrundlage. Es handle sich dabei nicht um Einkommen, sondern um eine soziale Entschädigun…