§ 42 Unterhaltsanspruch
§ 42 Unterhaltsanspruch — KBGG
§ 42 Unterhaltsanspruch — KBGG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 103/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2016
Inkrafttretungsdatum
01. März 2017
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40182302
Zuletzt nach Updates gesucht am
Das Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.