RS0047391 – OGH Rechtssatz
RS0047391 – OGH Rechtssatz
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Aufgabe des Rechtes zur Wohnungsbenützung durch Ehemann bloß zum Schein, um der Ehefrau den Rechtstitel zur Benützung der Wohnung zu nehmen, ist gegenüber der Ehefrau ungültig, auch wenn der Ehemann sein Recht bloß von einer Bittleihe und die Ehefrau ihr Recht auf Benützung der Wohnung von dem eherechtlichen Verhältnis zum Ehemann (Prekaristen) ableitet. (vgl MietSlg Bd I, Teil II Nr 92 und EvBl 1959/51).