JudikaturJustizRS0047383

RS0047383 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2000

Im Rahmen des Unterhaltsanspruches der Ehegattin besteht kein Anspruch auf Übertragung des Eigentumes an einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung. Deren Schenkung erfolgt daher nicht in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung im Sinne des § 3 Z 1 AnfO.

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