Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Im vorliegenden, seit 25. 11. 1998 gerichtsanhängigen Verfahren machte die Frau zunächst Ehegattenunterhalt geltend; diesen Anspruch stützte sie auf § 94 ABGB. Am 13. 1. 1999 schlossen die Parteien einen Teilvergleich, mit dem sich der Mann zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 4…
Rechtliche Beurteilung 1. Das von der Klägerin am 25. 11. 1998 gerichtsanhängig gemachte Unterhaltsverfahren kam am 3. 5. 1999 dadurch „zum Stillstand", dass das Erstgericht im Einvernehmen mit den Parteien die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung auf unbestimmte Zeit erstreckte; es sollte lediglich über Antrag ein…