Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache zur neuen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das auf die Kosten der Revision gleich weiteren Verfahrenskosten Bedacht zu nehmen haben wird. Die Revisionsbeantwortung wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 29. 11. 1977, GZ 12 a Cg 493/77 4, aus dem Verschulden des Klägers – der im Scheidungsverfahren der Beklagte war – geschieden. Gleichfalls am 29. 11. 1977 haben die Streitteile einen Vergleich geschlossen, dessen P…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung gelten Unterhaltsvereinbarungen regelmäßig als unter der Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus) abgeschlossen ( Rummel in Rummel , ABGB, Rdz 8a zu § 901). Dies hat zur Folge, dass eine nicht unbedeutend…