JudikaturJustizRS0046780

RS0046780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2000

Gastwirte, ausgenommen bloße Herbergswirte, sind Kaufleute. - Schafft ein Gastwirt für sein Gastgewerbe einen Musikautomaten an, so schließt er ein Handelsgeschäft, auf das die Bestimmungen des RatenG keine Anwendung finden, bei dem daher auch dann eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden kann, wenn es sich um einen Ratenkauf handelt.

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