JudikaturJustizRS0046318

RS0046318 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2022

Durch die Neufassung des § 45 JN durch die ZVN 1983 sollte die Anfechtung von Entscheidungen über die sachliche Zuständigkeit weiter eingeengt und nunmehr klar ausgedrückt werden, dass die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichtes nie angefochten werden könne.

Entscheidungen
25