Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.396,10 S bestimmten Kosten des Verfahrens dritter Instanz (darin 566,10 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei restliche 33.115,14 S samt Anhang an Vermittlungs- und Subprovisionen und brachte vor, daß er persönlich und wirtschaftlich von der beklagten Partei abhängig und in deren Organisation eingegliedert gewesen sei. Die beklagte Partei wandte die s…
Rechtliche Beurteilung Nach Eintritt der Streitanhängigkeit getroffene Entscheidungen, mit denen das Gericht seine sachliche Zuständigkeit verneint, sind nach § 45 JN (idF des Art III Z 14 ZVN 1983) nicht anfechtbar, wenn das Gericht, das nach dieser Entscheidung sachlich zuständig wäre, seinen Sitz in derselben Gemeinde …