JudikaturJustizRS0046131

RS0046131 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 1996

Der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit kann niemals durch Prorogation beseitigt werden. Zu den Begriffen inländische Jurisdiktion und inländische Gerichtsbarkeit, insbesondere zur Frage der inländischen Gerichtsbarkeit in Ehesachen. (Unzulässigkeit der Nichtigerklärung der Transkription einer italienischen Ehe).

Entscheidungen
36