Spruch Die österreichische Gerichtsbarkeit kann auch durch nicht rechtzeitiges Bestreiten einer Gerichtsstandsvereinbarung begrundet werden, wenn eine hinreichend enge Inlandsbeziehung der Rechtssache besteht; diese Beziehung ist für den Anspruch auf den Werklohn für eine im Inland erbrachte Leistung gegeb…
Text Der Kläger begehrt, die in Italien (Südtirol) wohnhaften Beklagten schuldig zu erkennen, ihm die Kosten ausgeführter Zahnbehandlungsarbeiten zu bezahlen, die Erstbeklagte 112 679.50 S samt Anhang, die Zweitbeklagte zur ungeteilten Hand mit der Erstbeklagten 41 254 S samt Anhang. Der Kläger behauptet…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Kläger führt zunächst aus, das Oberlandesgericht Innsbruck habe in seinem Aufhebungsbeschluß vom 25. 11. 1980 ausgesprochen, daß für die Frage des Vorliegens der inländischen Gerichtsbarkeit von maßgebender Bedeutung sei, ob die Unzuständigkeitseinrede rechtzeitig erhoben wo…