Spruch Die Delegierungsanträge der Schuldnerin vom 2. März 2022 (ON 238), 14. März 2022 (ON 263–ON 270), 15. März 2022 (ON 271, ON 272) an ein Gericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Graz bzw an das Landesgericht Innsbruck werden abgewiesen.…
Text Begründung: [1] Das Gericht eröffnete mit Beschluss vom 5. 2. 2021 mittlerweile rechtskräftig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. [2] Mit ihren Anträgen vom 2. 3. 2022 (ON 238), 14. 3. 2022 (ON 263–ON 270), 15. 3. 2022 (ON 271, ON 272) beantragte die Schuldnerin unter ander…
Rechtliche Beurteilung [3] Die Delegierungsanträge sind nicht berechtigt. [4] Gemäß § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Ein Delegierungsantrag ist nur dann zwec…