Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt in seiner an den Obersten Gerichtshof gerichteten Klage den Zuspruch eines Betrags von insgesamt 333.004,90 S sA wegen „Rechtsmittelberaubung und Verbrechensbegünstigung durch Ignoranz von Rechtsansprüchen". Die Klage ist zurückzuweisen, da der Oberste Gerichtshof, von hier nicht …