JudikaturJustizRS0045877

RS0045877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2024

Rechtsmittel gegen die im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage ergebenden Entscheidungen sind bei dem Gerichte einzubringen, das im Vorprozeß in erster Instanz eingeschritten ist, auch wenn das Berufungsgericht des Vorprozesses in erster Instanz entscheidet.

Entscheidungen
34