JudikaturJustizRS0045491

RS0045491 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2024

Die inhaltliche Berechtigung des vom Kläger behaupteten Anspruchs ist bei der Frage der Rechtswegzulässigkeit unerheblich, hierüber ist erst in der Sachentscheidung abzusprechen.

Entscheidungen
35