RS0045403 – OGH Rechtssatz
RS0045403 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Während der Schiedsvertrag schriftlich errichtet werden muß, kann der rein privatrechtliche Schiedsrichtervertrag, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Schiedsrichter und den Parteien regelt und zusammen mit der Schiedsrichterbestellung die Rechtsstellung des Schiedsrichters schafft, formfrei sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssige Handlungen zustandekommen.