JudikaturJustizRS0045388

RS0045388 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2008

Die Bezugnahme auf andere, die Schiedsvereinbarung beinhaltende Urkunden genügt nur dann, wenn diese unmittelbar der unterfertigten Vertragsurkunde angefügt sind.

Entscheidungen
11