JudikaturJustizRS0045370

RS0045370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2008

Nicht in der verfahrensgesetzlich vorgesehenen Form zustandegekommene Schiedsgerichtsvereinbarungen können durch vor dem Schiedsgericht abgegebene und dort zu Protokoll genommene Parteienerklärungen verbessert werden.

Entscheidungen
5