Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es einschließlich seiner unbekämpft gebliebenen Teile zu lauten hat: "1.) Die Klagsforderung besteht mit S 151.919,55 sA zu Recht. 2.) Die Gegenforderung des Beklagten von S 34.651,-- sA besteht nicht zu Recht. …
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein deutscher Staatsbürger, wollte von der A***** Gesellschaft mbH Co KG (im Folgenden Wohnbaugesellschaft genannt) eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage in F*****, Tirol, die er im März 1997 besichtigt hatte, möglichst rasch kaufen und beziehen. Nachdem ihm…
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist im Hinblick auf die deutsche Staatsbürgerschaft des Beklagten festzuhalten, dass - wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben - auf den vorliegenden Rechtsfall sowohl in Ansehung der öffentlich-rechtlichen Eingriffsnormen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes (vgl SZ 62/42 mwN; JBl 1992, …