Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 17.816,40 S bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung (da…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrt die Erfüllung eines zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Kaufvertrages und die Feststellung der Haftung für einen drohenden Verspätungsschaden. Die beklagte Partei erhob in der mit schriftlichem Beschluß aufgetragenen Klagebeantwortung die Einrede der Un…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der klagenden Partei ist berechtigt. Wenn auch das Vorliegen eines Schiedsgerichtsvereinbarung nicht die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern nur die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit begründet (JBl 1976, 377; RZ 1989/67), so ist doch die Bestimmung des § 45 J…