JudikaturJustizRS0045153

RS0045153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2013

Streitigkeiten über Bezahlung der Mitgliedsbeiträge gehören nicht vor die Vereinsschiedsgerichte. Die Übertragung einer Entscheidungsbefugnis über privatrechtliche Ansprüche in den Statuten bedürfte zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Unterwerfungserklärung des Vereinsmitgliedes.

Entscheidungen
6