JudikaturJustizRS0044795

RS0044795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2005

Verspätet zugestellte Kündigungen sind, wenn die Verspätung eingewendet wird, unwirksam. Postverzögerungen gehen zu Lasten des Aufkündigenden.

Entscheidungen
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