Spruch Verspätet zugestellte Kündigungen sind, wenn die Verspätung eingewendet wird, unwirksam. Postverzögerungen gehen zu Lasten des Aufkundigenden. Streitigkeiten aus Jagdpachtverträgen sind, soweit die Jagdgesetze nichts anderes bestimmen, Bestandstreitigkeiten. Entscheidung vom 12. Februar 1964, 6 Ob…
Text Fritz Q., der am 16. August 1962 verstorbene Gatte der Beklagten, war Pächter der Gemeindejagd der klagenden Gemeinde. Im Jahre 1961 wurde der Pachtvertrag für die Zeit vom 1. April 1961 bis 31. März 1971 verlängert und diese Verlängerung von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt genehmigt. In der S…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In rechtlicher Beziehung war zunächst zu prüfen, ob über die vorliegende Aufkündigung überhaupt im Verfahren nach §§ 560 ff. ZPO. zu erkennen war. Diese Frage ist zu bejahen. Unbestrittenermaßen unterfällt das strittige Jagdpachtverhältnis dem im Landesgesetzblatt für…