JudikaturJustizRS0044636

RS0044636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2015

Erst mit der abschlägigen Erledigung eines gestellten Subsidiarantrages durch die Ratskammer ist die Voraussetzung für eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage nach § 539 Abs 2 ZPO erfüllt.

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4