Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 3.666,17 EUR (darin enthalten 611,03 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im Verfahren 2 Cg 90/99g des Landesgerichts Korneuburg wurden die nunmehrigen Kläger mit rechtskräftigem Berufungsurteil zur Zahlung von 702.149,08 EUR an die nunmehr beklagte Bank verpflichtet und ein Mehrbegehren abgewiesen. Die Kläger beantragen die Wiederaufnahme dieses Verfahrens mi…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Die Kläger meinen, ihr mangelndes Verschulden ergebe sich aus ihrem Vorbringen in der Wiederaufnahmsklage. Es entspreche der Lebenserfahrung, dass vom Masseverwalter zurückgestellte Unterlagen nicht genau durchgesehen und überprüft würden, weil davon ausgegangen werd…