JudikaturJustizRS0044552

RS0044552 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2024

Das Judikat Nr 58 neu findet auch dann Anwendung, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung über die Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage den Parteien nicht im Wege des Erstgerichtes, sondern unmittelbar zugestellt hat.

Entscheidungen
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