JudikaturJustizRS0044551

RS0044551 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2001

Die Anmerkung einer Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 20 AnfO (mit dem Hinweis darauf, dass dem Hauptprozess ein Anfechtungsanspruch zugrunde lag), ist nicht zulässig.

Entscheidungen
6