Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antrag der klagenden Partei auf Zuspruch der Kosten des Rechtsmittelverfahrens wird abgewiesen. Die Revisionsrekursbeantwortung der beklagten Partei wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Klägerin begründete ihr Klagebegehren, sie sei Eigentümerin der in der Anlage 1 angeführten Grundstücke, der Beklagte sei schuldig, binnen 14 Tagen zu erklären, in die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin hinsichtlich der in der Anlage 1 angeführten Grund…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zwar gemäß § 126 Abs 2 GBG zulässig, aber nicht berechtigt. Grundsätzlich folgt schon aus den für die Einrichtung des Grundbuchs geltenden Vorschriften, daß Eintragungen nur stattfinden, soweit die Gesetze dies vorsehen. So sind auch Klagsanmerkungen nur dort gestattet, wo si…