JudikaturJustizRS0044547

RS0044547 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2021

Weist das Gericht zweiter Instanz einen gegen seine Entscheidung erhobenen Revisionsrekurs als sogenanntes Durchlaufgericht zurück, ist das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig.

Entscheidungen
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