RS0044376 – OGH Rechtssatz
RS0044376 – OGH Rechtssatz
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§§ 417 ff ABGB; außerordentliche Revision nicht angenommen:
Rechtsfolgen des Überschreitens der Grundstücksgrenze bei Errichtung eines Bauwerks; Entfernung des Bauwerkes nur im Falle einer schuldhaften Überschreitung der Grenze (strenger Maßstab bei der Beurteilung des Verschuldens).