JudikaturJustizRS0044275

RS0044275 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2022

Von der zweiten Instanz nach § 125 Abs 4 KO gefaßte Beschlüsse sind Entscheidungen über den Kostenpunkt; daher gemäß § 528 Abs 1 zweiter Fall ZPO unanfechtbar.

Entscheidungen
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