Text Begründung: Das Erstgericht verlängerte mit seinem Beschluss vom 20. 4. 2017 über Antrag des Schuldners dessen am 11. 2. 2010 eingeleitetes Abschöpfungsverfahren gemäß § 213 Abs 4 IO bis zum 24. 2. 2018. Dem dagegen vom Rekurswerber als Insolvenzgläubiger erhobenen Rekurs wurde Folge gegeben. Das Re…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 527 Abs 2 ZPO ist der Rekurs gegen einen Beschluss der zweiten Instanz, mit dem der angefochtene Beschluss aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen wurde, nur zulässig, wenn das Rekursgericht dies ausgesprochen hat. Di…