Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Der Antrag des Sohnes des Erblassers, M***** M*****, auf Bestimmung von Kosten seiner Revisionsrekursbeantwortung wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Das Erstgericht bestimmte einen Sohn des Erblassers zum Hofübernehmer nach den Bestimmungen des Kärntner ErbhöfeG. [2] Das Rekursgericht hob mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss den Beschluss des Erstgerichts auf und trug diesem die neuerliche Entscheidung auf. Einen Ausspruch…
Rechtliche Beurteilung [4] Der Revisionsrekurs ist unzulässig. [5] Nach § 64 Abs 1 AußStrG ist ein Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen Beschluss des Gerichts erster Instanz aufgehoben und diesem eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen hat, nur dann anfechtbar, wenn da…