JudikaturJustizRS0043977

RS0043977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2016

Der Grundsatz, dass dem durch die Entscheidung Beschwerten nicht verwehrt werden kann, noch vor der Zustellung dieser bereits vorliegenden Entscheidung ein Rechtsmittel einzubringen, gilt für unzulässige abgesonderte Rechtsmittel nicht.

Entscheidungen
6