Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 9.141,-- (darin S 831,-- Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung ON 5 sowie die mit S 10…
Text Begründung: Zweck des klagenden Vereins ist die Wahrnehmung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder, "insbesondere die Vertretung gemeinsamer Anliegen der Mitglieder im Bereich Video, die Betreuung der Videokaufleute in Urheberrechtsangelegenheiten sowie deren Beratung, um Vergehen (oft durch …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Die Beklagte bezeichnet die angefochtene Entscheidung deshalb als verfehlt, weil sie durch entsprechende Vereinbarungen mit ihren Vertragspartnern jeder rechtswidrigen Verwendung der Klebeetiketten vorgebeugt habe; einzelne Mißbräuche, wie sie hier hervorgekommen …