JudikaturJustizRS0043890

RS0043890 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2020

Beschlüsse des Berufungsgerichtes, womit das Urteil als nichtig aufgehoben und die Rechtssache zur Entscheidung ins außerstreitige Verfahren überwiesen wird, sind auch ohne Ausspruch des Berufungsgerichtes, dass der Rekurs an den OGH zulässig sei, anfechtbar.

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