JudikaturJustizRS0043807

RS0043807 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2012

Ob ein Rechtskraftvorbehalt gemäß §§ 519 Z 3, 527 Abs 2 ZPO in die Entscheidung aufzunehmen ist oder nicht entscheidet ausschließlich das über das Rechtsmittel erkennende Gericht; den Parteien ist hierauf jede Einflußnahme entzogen.

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