JudikaturJustizRS0043650

RS0043650 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Führt der Rechtsmittelwerber nicht aus, von welchen Entscheidungen des OGH abgewichen worden sein soll und inwiefern die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, ist die außerordentliche Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Entscheidungen
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